Seit Jahrtausenden wird immer wieder die uralte Frage nach dem Begriff des Rechts gestellt. Wenige Antworten sind so meisterhaft wie diese:
"Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit zusammen vereinigt werden kann." (Kant, in "Metaphysik der Sitten" - b) Einleitung, § B. Was ist Recht?)
Die Konturen des Rechts und sein Charakter haben sich im Laufe der Jahrhunderte verschoben. Stellten die alten Griechen (Platon, Aristoteles) in diesem Zusammenhang noch die Frage, was "Gerechtigkeit" ist - die sie mit "Gleichheit" beantworteten - so dürfte heute eine rein funktionale Betrachtung des Begriffs "Recht" vorherrschend sein. Danach hat das Recht im Wesentlichen vier Funktionen:*
Ordnungsfunktion
Gerechtigkeitsfunktion
Herrschaftsfunktion
Herrschaftskontrollfunktion
Dennoch: Vor allem in den frühindustrialisierten Ländern prägt seit Längerem maßgeblich die Wirtschaft die gesellschaftlichen und die rechtlichen Konturen. Im aktuellen Wirtschaftsleben stehen im Wesentlichen Vertragsbeziehungen im Vordergrund und damit letztlich die Frage nach dem (übereinstimmenden) Willen der Vertragsparteien. Diesen Willen gilt es in rechtssichere Strukturen zu setzen - dem dient die Rechtsberatung.
*Einteilung nach Uwe Wesel, in "Geschichte des Rechts - Von den Frühformen bis zur Gegenwart", S. 61